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Allgemeine Geschäftsbedingungen
Luxuriöses Penthouse direkt am Strand mit Jacuzzi und Solarium in Casares del Mar
Elegantes und zeitgemäßes Penthouse in direkter Strandlage in der exklusiven Anlage Casares del Mar, wo das Meer zum eigentlichen Mittelpunkt des Zuhauses wird.
Diese komplett nach hohem Standard renovierte Immobilie mit 2 Schlafzimmern besticht durch ein anspruchsvolles, modernes Design und bietet ein einzigartiges Wohnerlebnis, das Komfort, Stil und eine unschlagbare Lage in erster Meereslinie vereint.
Das Apartment verfügt über eine bebaute Fläche von ca. 80 sqm und wird durch außergewöhnliche Außenbereiche ergänzt, die seine Exklusivität unterstreichen: eine großzügige Hauptterrasse von ca. 76 sqm mit Jacuzzi und Panoramablick auf das Meer, ein stilvoller Pergola-Bereich von ca. 44 sqm, der Schatten und Charakter spendet, sowie ein beeindruckendes privates Solarium von ca. 33 sqm auf der oberen Ebene, ideal zum Entspannen in völliger Privatsphäre.
Im Inneren bietet die Immobilie eine offene Designerküche, die nahtlos in einen hellen Wohnbereich integriert ist, wodurch eine fließende Verbindung nach außen entsteht und das natürliche Licht sowie der Meerblick maximiert werden.
Eine wirklich besondere Immobilie für diejenigen, die dezenten Luxus, Privatsphäre und das Privileg suchen, direkt am Strand zu leben.
Geschätzte vom Käufer zu zahlende Kosten: Der Kauf unterliegt der Grunderwerbsteuer (Impuesto de Transmisiones Patrimoniales – ITP) (Gesetz 5/2021 über übertragene Steuern) mit einem allgemeinen Höchstsatz von 7%. Bemessungsgrundlage ist der höhere Wert aus dem erklärten Kaufpreis und dem Katasterreferenzwert (Artikel 10 des konsolidierten Textes des ITP- und AJD-Gesetzes). Je nach den persönlichen Umständen des Käufers können ermäßigte Sätze zur Anwendung kommen. Die Kosten für die öffentliche Urkunde und die Eintragung im Grundbuch (Land Registry) sind durch offizielle Tarife geregelt (Königliches Dekret 1426/1989 bzw. Königliches Dekret 1427/1989). Die geschätzte Spanne liegt zwischen €500 und €2,000 für Notargebühren und zwischen €250 und €1,500 für Grundbuchgebühren. Verwaltungsdienstleistungen (gestoría), falls freiwillig beauftragt (Gebühren sind nicht reguliert): geschätzt zwischen €300 und €500. Die kommunale Wertzuwachssteuer (IIVTNU) ist vom Verkäufer zu tragen (Artikel 104 des konsolidierten Textes des Lokalfinanzgesetzes). Geschätzte Gesamtkosten für den Kauf: €572.000. Diese Schätzung ist richtungsweisend und erfolgt gemäß Artikel 20.1.c) des konsolidierten Textes des Allgemeinen Gesetzes zum Schutz von Verbrauchern und Nutzern. Der endgültige Betrag hängt von den spezifischen Umständen der Transaktion und des Käufers ab. Die Maklergebühren sind vom Verkäufer zu tragen.
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